Egal ob Sie selbständig ein Unternehmen führen oder Arbeitnehmer sind, um die Steuererklärung kommen Sie nicht herum.
Jedes Jahr im März geht das Prozedere der Steuererklärung wieder von vorne los.
Es gilt die entsprechenden Formulare wie den Lohnausweis, die Bescheinigung der Zinsgutschriften des Privatkontos sowie sämtliche weiteren Unterlagen für das Wertschriftenverzeichnis zusammenzutragen. Hinzu kommen die entsprechenden Dokumente für das Schuldenverzeichnis, Versicherungsprämien und Krankheitskosten. Um das ganze Potenzial der Abzüge auszuschöpfen, sollten sämtliche steuerrelevanten Belege aufbewahrt werden.
Diesen reichen von der Quittung für das Druckmaterial (Berufsauslagen) bis hin zu Belegen über abzugsfähige Zuwendungen an Stiftungen oder Vereinen. Kein Wunder, dass viele Steuerzahler lieber gleich den Profi ranlassen und einen Steuerberater engagieren – erst recht, wenn sie selbständig sind oder ein Unternehmen führen, denn für sie sind die Anforderungen und Möglichkeiten noch viel grösser. Gerne hilft Ihnen die MI Beratung AG bei der Optimierung Ihrer Steuerbelastung. Die Steuererklärung erfolgt effizient, diskret und kostengünstig.
Maximieren Sie Ihre Steuerabzüge mit MI Beratung
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